Start des CO2-Ausgleichssystems der EU
CBAM – mächtiges Instrument oder Luftschloss?
Der Corporate Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM, soll Europa vor Carbon Leakage schützen. Zunächst ist aber die Unsicherheit unter den Unternehmen groß. Und auch die Experten sind sich keineswegs sicher, was aus dem “Klimazoll“ der EU wird. Grund für den BDG, seine Mitglieder frühzeitig zu sensibilisieren.
Die Absicht ist gut: Der CBAM soll Europa vor Wettbewerbsnachteilen schützen, die es aufgrund der CO2-Bepreisung seiner Produkte gegenüber nichteuropäischen Ländern ohne CO2-Bepreisung hätte und vor Produktions-Abwanderung (Carbon Leakage) schützen. Aber das Schwert ist zweischneidig. Denn auch Gießereien importieren Produkte aus dem EU-Ausland.
Zunächst einmal: Betroffen sind nur rund 600 relevante Waren aus den Bereichen Eisen und Stahl, Aluminium, Wasserstoff, Strom, Zement, Unorganische Chemikalien und Düngemittel und nur betreffen – wenn überhaupt – direkt Gussstücke. Außerdem gilt es nur für Direkt-Importeure. Aber CBAM befindet sich noch in der Erprobungsphase, die Ausweitung auf weitere Warengruppen ist anzunehmen. Und der Plan steht fest: Ab 2026 startet für die Direkt-Importeure der Kauf von CBAM-Zertifikaten, der CBAM-Preismechanismus wird schrittweise eingeführt.
Dazu kommen direkte Auswirkungen auch auf den EU-Emissionshandel, von dem auch einige große Gießereien betroffen sind. Weil CBAM eine Schutzwirkung gegen finanzielles „Klimadumping“ unterstellt wird, soll es immer weniger und in 2034 dann keine kostenlose Zuteilung von EU EHS-Zertifikaten mehr für CBAM-Sektoren geben.
Alle Gießereien sollten sich daher die betroffenen Produkte auf der CBAM-Liste ansehen. Direkt betroffene, weil diese Produkte direkt importierende Gießereien sollten sich daher bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) informieren. Sie ist für die Durchführung der Verordnung in Deutschland zuständig.
Gießereien in zweiter Reihe sollten:
- aufpassen, dass das Unternehmen durch seinen Lieferanten vertraglich nicht als Importeur hingestellt wird. Hat der Lieferant das Produkt in die EU eingeführt, ist nicht die Gießerei Importeur und somit nicht CBAM-Anmelder. Deshalb muss bei vertraglichen Anpassungen und Neuregelungen auf entsprechende Änderungen geachtet werden.
- prüfen, wie sich CBAM preislich auswirken könnte. Denn CBAM verteuert den Import der Einsatzstoffe und das wird an die Kunden weitergegeben. Zudem könnten auch andere Branchen vermehrt auf Schrotte ausweichen, was Verknappungen nach sich zöge.
- Daten sammeln. Kritische Stimmen zu CBAM mehren sich. Von den Lieferanten schon jetzt Daten zum CO2-Rucksack der Produkte einfordern, Preisentwicklungen o.Ä. festhalten. Dieses wichtige Zahlenmaterial kann der BDG bei seiner politischen Arbeit verwerten, wenn es v.a. darum geht, die Grundsatzkritik an CBAM zu belegen.
Teilnehmer am BDG-Webinar konnten im Februar 2024 außerdem konkrete Fragen zur individuellen Situation ihrer Gießerei an Rechtsanwältin Dr. Karen Möhlenkamp stellen. Die Partnerin von WTS ist Expertin auf dem Gebiet. Sie rät schon jetzt dazu, möglichst viele Daten von den Lieferanten zum CO2-Rucksack der Produkte einzufordern, Preisentwicklungen o.Ä. festzuhalten.
Zahlenmaterial, das außerdem der BDG bei seiner politischen Arbeit verwerten kann. Denn auch Experten wie Karen Möhlenkamp und Christian Schimansky sind sich durchaus nicht sicher, ob CBAM als Instrument gegen Carbon Leakage wirksam sein wird.
Teilnehmer am BDG-Webinar konnten im Februar 2024 konkrete Fragen zur individuellen Situation ihrer Gießerei an Rechtsanwältin Dr. Karen Möhlenkamp stellen.
Dr. Christian Schimansky
Referat Umwelt und Energie