BVT-Revision formal abgeschlossen
It’s done – wirklich?
Die Revision der Besten Verfügbaren Techniken (BVT) startete 2019 und wurde auf europäischer Ebene am 29. April 2024 formal abgeschlossen. Der BDG konnte erreichen, dass die relevanten Grenzwerte technisch einhaltbar sind. Und dass Heiß- und Kaltwindkupolöfen Stand der Technik bleiben. Die Verschnaufpause ist nur kurz. Denn das BVT-Dokument muss anschließend auf nationaler Ebene umgesetzt werden.
Am 29. April 2024 diskutierten Experten aus der Industrie letzte Aspekte der BVT-Revision in Brüssel. Diese „Artikel 13-Forum“ genannte Sitzung war die letzte Möglichkeit, Änderungen und Anmerkungen zu dem finalen Entwurf des neuen BVT-Dokumentes für Gießereien und Schmieden vorzubringen. Die Zeit, die dem BDG und den anderen europäischen Gießereiverbänden zur Vorbereitung dieses Meetings blieb, war denkbar knapp. Erst Ende Februar war das umfangreiche Dokument auf der Homepage des Sevilla-Büros, innerhalb der EU-Kommission für die BVT-Revision zuständig, zugänglich. Elke Radtke war Ende April ein weiteres Mal für den BDG vor Ort, um den Vertretern aus 27 Mitgliedstaaten, von EU-Kommission und Umwelt-NGOs z.B. Anmerkungen in puncto umweltfreundliche Bindersysteme und Anforderungen an die Ausbringung im NE-Metall-Guss zu erläutern. Für sie endete damit ein mehrjähriger Kraftakt, der die detaillierte Sichtung und Kommentierung der rund 800 Seiten starken BVT-Entwurfes sowie zähe Verhandlungen in unzähligen Sitzungen umfasste. Zusammenfassungen von der z.T. frustrierenden Aufklärungsarbeit erschienen regelmäßig in den BDG-Medien, z.B. in den BDG-Newslettern, dem Tätigkeitsbericht 2022/2022 oder dem BDG report 2023-02.
Das Engagement des BDG, der die Arbeiten für die Revision des BVT-Dokumentes (BREF) federführend für den CAEF koordinierte, hat sich gelohnt. Die meisten der rund 430 Kommentare, die die BDG-Experten am Final Draft vornahmen, wurden übernommen. Alle wirklich relevanten Grenzwerte im BREF konnten so abgeändert werden, dass sie mit heute verfügbaren technischen Lösungen realisiert werden können. Auch ein potenzielles Verbot von Kupolöfen wurde verhindert. Die auf dem Artikel 13-Forum in Brüssel vorgebrachten Argumente wurden von der EU-Kommission abschließend bewertet und teilweise in das neue BVT-Dokument aufgenommen. Nach Annahme durch die Mitgliedstaaten werden die sog. BVT-Schlussfolgerungen in alle Landessprachen übersetzt und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Danach beginnt eine vierjährige Frist, innerhalb der alle Gießerei-Anlagen, die der EU-Industrieemissions-Richtlinie (IED) unterliegen, die neuen Anforderungen erfüllen müssen.
Die BVT-Schlussfolgerungen werden vermutlich im zweiten Halbjahr von 2024 veröffentlicht. In Deutschland erfolgt die Überführung der darin enthaltenen Vorgaben vermutlich nicht mehr in die TA Luft, sondern in eine spezifische Verwaltungsvorschrift oder Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Der BDG wird diese Umsetzung in nationales Recht ebenfalls begleiten. Er steht mit dem Umweltbundesamt in Kontakt, um seine Erfahrungen aus der BVT-Revision einzubringen.
Die zuständigen Behörden werden auf die Gießereien zukommen, falls ihre Genehmigungen nach der Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerungen angepasst werden müssen. Aufgrund der neuen Parameter dürften sehr viele Gießereienvon den Neuerungen betroffen sein. Der BDG wird seine Mitglieder weiterhin über Newsletter, BDG report und seine anderen Kommunikationskanäle auf dem Laufenden halten, so dass sie ggf. schon präventiv strategische Maßnahmen ergreifen können.
Und wer die bisherige BVT-Revision aus der hautnah nacherleben möchte – Elke Radtke hat auf LinkedIn regelmäßig aus den Sitzungen berichtet.