
Von IED und BVT zu TA Luft
Umweltschutzvorgaben sind in nationales Recht umzusetzen
Die Revision der BVT – vom BDG engmaschig begleitet - ist offiziell abgeschlossen. Ihre Umsetzung sowie die Umsetzung der gleichzeitig revidierten Industrieemissions-Richtlinie (IED) in nationales Recht hat begonnen. Der BDG vertritt in dem Prozess die Position der Branche und schlägt eine Brücke zwischen Politik und Industrie.
Im Dezember 2024 fand die Revision der Besten Verfügbaren Techniken (BVT oder engl. BREF) für Gießereien mit der Veröffentlichung der sogenannten BVT-Schlussfolgerungen im Amtsblatt der EU einen Abschluss. Unter dem Dach des europäischen Gießereiverbandes CAEF – jetzt EFF European Foundry Industrie – hat der BDG den mehr als fünfjährigen Prozess begleitet und seine Mitglieder mobilisiert, die mit Zahlen, Daten, Fakten und Kommentaren für die nötige Praxisnähe sorgten. Mit Erfolg. „Dass die Vorgaben der neuen BVT nicht vollkommen unrealistisch sind, ist letztlich Ergebnis unserer kontinuierlichen Begleitung aller Überarbeitungsschritte“, stellt Elke Radtke, Leiterin Umwelt- und Arbeitsschutz und im BDG zuständig für die BVT, abschließend fest. Sie hat in den BDG-Medien und über LinkedIn kontinuierlich über ihre Arbeit berichtet und die überaus komplexen europäischen Prozesse für die Branche transparent gemacht. Der Verband kann auch als Erfolg für sich verbuchen, dass die Gießereien zusammen mit den Schmieden die letzten Branchen sind, deren neue BVT noch unter den Vorgaben der alten Industrieemissions-Richtlinie (IED) revidiert worden ist. Für die Unternehmen hat das weitreichende Folgen, denn so orientieren sich die zukünftigen umweltrelevanten Grenzwerte am oberen Level der Emissionsbandbreiten. Gemäß den Regelungen der neuen IED wäre es das untere Level gewesen. Unter anderem im BDI-Arbeitskreis Immissionsschutz wurde dies von Dr. Barbara Freund, beim Bundesumweltministerium federführend verantwortlich für die Umsetzung der IED in deutsches Recht, ausdrücklich bestätigt.

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Jetzt muss der Gesetzgeber die Vorgaben der BVT-Schlussfolgerungen vom Dezember 2024 und der im August 2024 in Kraft getretenen neuen IED in das nationale Regelwerk überführen, in Deutschland im Wesentlichen in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), die konkretisierenden immissionsschutzrechtlichen Verordnungen (BImSchV) sowie die für Behörden verbindliche Verwaltungsvorschrift TA Luft. Diese Mammutaufgabe soll in mehreren Arbeitspaketen realisiert werden. Die im ersten Schritt vorgelegten Entwürfe für ein entsprechendes Mantelgesetz und eine Mantelverordnung zur Umsetzung der neuen IED in deutsches Recht wurden im BDG geprüft. Die Frist für die Kommentierung des rund 200 Seiten starken Regelwerks war dabei gewohnt kurz. Gerade vor dem Hintergrund, dass die überwiegende Mehrheit der rund 9.000 betroffenen Anlagen (nicht etwa Standorte) vom industriellen Mittelstand betrieben werden, der nicht über die personell gut ausgestatteten Stabsstellen großer Konzerne verfügt, ist es essenziell, dass der Verband die Forderungen und Expertise der Gießerei-Industrie in den Prozess einbringt und so die ggf. fehlende Personaldecke in den Betrieben auffängt. Der BDG hat deshalb eine branchenspezifische Stellungnahme unter seinen Mitgliedern organisiert und fristgerecht eingereicht.
Schon jetzt zeigt sich, dass die Intervention des Verbands dringend geboten ist. Denn IED und BVT-Prozess entwickeln sich immer mehr weg von einem technischen Regelwerk hin zu einem politischen Instrument. Die Vorgaben der IED wurden zu einem großen Teil von EU-Parlamentariern in der Richtlinie verankert und sind deshalb oft interpretationsbedürftig. So ist der Verband auch gefordert, aus Perspektive der Branche eine Brücke zwischen Industrie und Politik zu schlagen und herauszustellen, wo die Probleme in der praktischen Umsetzung liegen werden. Im BDI-Arbeitskreis Immissionsschutz stellt Elke Radtke immer wieder die Position der Branche klar und informiert über LinkedIn über die wichtigsten Ergebnisse. So ist z.B. IED-Vorgabe, dass jede Anlage innerhalb von 34 Monaten nach deren Inkrafttreten ein UMS inkl. Chemikalien-Inventar und Transformationsplan zu implementieren und zu zertifizieren hat. Bei rund 9.000 Anlagen und ca. 65 Auditoren ist schon jetzt offenbar, dass dies in der Praxis nicht funktionieren wird.
Im Rahmen des BDI-Arbeitskreises Immissionsschutz im März 2025 konnte der BDG gegenüber den zuständigen Vertretern des Bundes-Umweltministeriums die Positionierung der Branche deutlich kommunizieren. Erster Erfolg: Das Ministerium sagte eine zusätzliche spezielle Sitzung nur zum Thema IED/BREF zu.
Der finale Entwurf der BVT-Schlussfolgerungen wurde als „Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2974 der Kommission vom 29. November 2024 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf Schmieden und Gießereien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 8322)“ am 06.12.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.